AGB

Anbieter und Verantwortlicher der Website www.klassische-dressur.com ist Doris Lenzen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Doris Lenzen

1.Geltungsbereich und Bestandteile

a) Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen mit „DORIS LENZEN“, insbesondere für sämtliche Rechtsbeziehungen, die sich aus dem Betreten und dem Aufenthalt in den Anlagen bzw. der Nutzung der Einrichtung ergeben und für alle Angebote, Unterricht, Kurse, Seminare, Praktikum und Veranstaltungen von DORIS LENZEN, innerhalb und außerhalb dieser Anlage oder auf Fremdanlagen. Zu den Anlagen gehören die Stallungen und alle weiteren Räume, die offenen und gedeckten Reitbahnen, der Hindernispark sowie allen Weiden und eingefriedeten Nebenflächen einschließlich der PKW-Stellplätze. Die aktuelle Betriebs-, Nutzungs- und Reitordnung, die in ihrer jeweils geltenden Fassung im Büro des Stalls zur Einsichtnahme ausliegt, ist Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ergänzend gelten die besonderen Vertragsbedingungen für Schulstunden/ Reitunterricht, für Lehrgänge/ Kursbedingungen und für Pensionspferde/ Beritt sowie die dazugehörigen Preislisten in ihrer aktuellen Fassung.

b) Die jeweils gültigen Vertragsbedingungen und Preislisten finden sie auf der Homepage www.klassiche-dressur.com.

2.Weisungsbefugnis/ Hausrecht/ Aufsichtspflicht

Doris Lenzen nimmt das Hausrecht wahr und ist berechtigt im Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Weisungen zu erteilen. In Abwesenheit bestellt Doris Lenzen für besondere Entscheidungen einen Vertreter. Im Übrigen wird sie von den Mitarbeitern vertreten. Den Anordnungen von Doris Lenzen und ihren Mitarbeitern ist unbedingt Folge zu leisten. Die Aufsichtspflicht über Minderjährige verbleibt bei den Erziehungsberechtigten, soweit DORIS LENZEN die Aufsichtspflicht nicht durch eine ausdrückliche schriftliche Erklärung übernimmt, oder DORIS LENZEN eine Aufsicht im Rahmen einer Unterrichtsmaßnahme während der Teilnahme Minderjähriger an dieser Unterrichtsmaßnahme (z.B. Reitstunde) übernimmt. In diesem Fall verbleibt die Aufsicht für Vor- und Nachbereitungshandlungen (Putzen, Satteln, Anfahrt etc.) bei den Erziehungsberechtigten.

3. Preise / Zahlungen

a) Die Leistungen von DORIS LENZEN sind grundsätzlich kostenpflichtig. Es gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die angegebenen Preise sind als Bruttopreise angegeben, d.h. einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

b) Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. Neben- und Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder im Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten.

c) Für den Fall des Verzuges berechnet DORIS LENZEN Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz.

d) Die Aufrechnung des Kunden mit einer Gegenforderung gegenüber DORIS LENZEN ist ausgeschlossen; es sei denn, dass die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt ist

oder von DORIS LENZEN nicht bestritten wird.

4. Kündigungen

a) Für Kündigungen gelten gesetzliche Fristen, bzw. die in den jeweiligen Verträgen aufgeführten Fristen, soweit nachstehend nichts Abweichendes geregelt ist.

b) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. DORIS LENZEN ist insbesondere berechtigt das Vertragsverhältnis bei einem Verstoß gegen die Betriebs-, Nutzungs- und Reitordnung und bei Zahlungsverzug um mehr als einen Monat ohne Beachtung einer Frist zu kündigen.

5. Gesundheitliche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Kursangeboten

a) Voraussetzungen für eine Teilnahme an Trainingsveranstaltungen von DORIS LENZEN ist eine gute körperliche Grundverfassung.

b) Teilnehmer an Trainingsveranstaltungen (im Folgenden: „Teilnehmer“) haben selbst – bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten – dafür Sorge zu tragen, dass der Teilnahme keine körperlichen Gebrechen entgegenstehen.

c) Körperliche Gebrechen, die eine Teilnahme nicht ausschließen, sind DORIS LENZEN vor der Nutzung des Angebots mitzuteilen, damit diese bei allen Aktivitäten in gebotenem Umfang berücksichtigt werden können.

d) Bei Minderjährigen werden etwaige erforderliche medizinische Maßnahmen, wenn eine rechtzeitige Zustimmung der Erziehungsberechtigten nicht eingeholt werden kann, nach pflichtgemäßen Ermessen angeordnet.

6. Impfungen/ Fremdpferd/ Berittpferde

a) DORIS LENZEN unterstützt die Teilnahme an Kurs-/Seminar-/Unterrichtsangeboten mit eigenen Pferden.

b) Pferde, die zu Trainingsveranstaltungen mitgebracht werden, müssen haftpflichtversichert, geimpft (Impfung: Tetanus, Influenza) und entwurmt sein, sowie frei von ansteckenden Krankheiten. Sie müssen sich in einem guten Allgemeinzustand befinden (Hufe, Eisen, Kondition, Konstitution, etc.). Auf Wunsch von DORIS LENZEN wird der Teilnehmer eine tierärztliche Bescheinigung beibringen.

7. Ausfall von Kurs-/Seminarangeboten

a) bei einer Teilnehmerzahl von weniger als 6 Personen kann ein Kurs-/Seminarangebot spätestens zwei Wochen vor Beginn durch DORIS LENZEN abgesagt werden. In diesem Fall werden den Teilnehmern die bereits geleisteten Zahlungen erstattet. Darüber hinaus können keine Ansprüche geltend gemacht werden, es sei denn DORIS LENZEN, ihre Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen haben die Gründe für die Absage vorsätzlich oder

grob fahrlässig herbeigeführt.

b) Sollte aus Gründen, die DORIS LENZEN nicht zu vertreten hat, ein Trainingsangebot

(Unterricht/Kurs/Seminar) ausfallen, ist DORIS LENZEN berechtigt die angebotene Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen bzw. den angemeldeten Teilnehmern Alternativtermine innerhalb eines halben Jahres nach dem ausgefallenen Termin zu benennen. Darüber hinaus können keine Ansprüche geltend gemacht werden.

8. Haftung und Haftungsbegrenzungen

a) Die Nutzung der Angebote von DORIS LENZEN erfolgt auf eigene Gefahr für die Kunden und die mitgebrachten Pferde. Mit der Teilnahme an allen angebotenen Aktivitäten, Reitstunden, Kursen, Seminaren etc. erklärt sich der Kunde bereit und fähig, die volle Verantwortung für sich zu tragen. Grundsätzlich bedeutet dies, dass der Kunde für sein Verhalten bei allen Aktivitäten, Reitstunden, Seminare etc. und bei der An- und Abreise selbst verantwortlich ist.

b) Er erkennt an, dass DORIS LENZEN für Unfälle, die er während der Zeit des Aufenthaltes im Stall und auf dem Reitgelände sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports erleidet, eine Haftung nur insoweit übernimmt, als der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht.

c) Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung der DORIS LENZEN und ihrer Erfüllungsgehilfen, außer im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

d) Die Kunden bzw. deren Erziehungsberechtigte haften für jeglichen Schaden, den sie am Inventar (auch an Hindernissen) und Gebäude der Anlage verursachen.

9. Mitteilungen

Soweit die Kommunikation mit DORIS LENZEN per elektronischer Post (E-Mail) erfolgt, erkennt der Kunde die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärung abweichend von § 126a BGB nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an. Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Eine derart zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als von der genannten Person stammend. Die Verbindlichkeit der E-Mail gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist die Vertraulichkeit der übermittelten Informationen nicht gewährleistet.

10.Sonstige Bestimmungen

a) Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, wenn sie vor oder bei Abschluss des Vertrages getroffen wurden.

b) DORIS LENZEN behält sich vor, diese Vertragsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Änderungen der Vertragsbedingungen werden bekannt gegeben. Widerspruch gegen die Änderungen müssen innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe erfolgen. Erfolgt innerhalb der Frist kein Widerspruch gelten die Vertragsbedingungen als angenommen.

c) Sollten einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder Vertragslücken bestehen, so werden die Parteien eine ergänzende Vereinbarung aushandeln, die den Sinn des Gewollten möglichst nahe kommt.

d) Gegenüber Kaufleuten gilt als Erfüllungsort Kaarst, als Gerichtsstand Kaarst als vereinbart. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).Gegenüber Nichtkaufleuten gelten insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.

I. Besondere Vertragsbedingungen von DORIS LENZEN

für Seminare / Kursbedingungen (im Folgenden: „Kurse“)

1. Anmeldungen

a) Anmeldungen zu Kursen der DORIS LENZEN müssen schriftlich ( Brief / E-Mail ) erfolgen. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Teilnahme. Jedes Anmeldeformular gilt für eine Person.

b) Bei der Anmeldung ist eine Anzahlung nach folgender Staffelung zu entrichten: Kurzkurse (2-3 Tage) 50 % der Kursgebühr.

c) Erst mit Eingang dieser Anzahlung auf dem Konto der DORIS LENZEN erwirbt der Teilnehmer einen Anspruch auf einen Kursplatz. Andernfalls bleibt DORIS LENZEN berechtigt den Kursplatz anderweitig zu vergeben! Die Anzahlung dient zur Deckung der Kosten im Falle des Nichtantritts des Kurses/Seminars und wird nicht zurückerstattet.

d) Über den Restbetrag erstellt DORIS LENZEN eine Rechnung, die nach Erhalt spätestens eine Woche vor Beginn des Kurses zu begleichen ist. Hierbei ist das Datum der Gutschrift auf dem Konto der DORIS LENZEN maßgeblich. Anderenfalls sind die verbleibenden Gebühren am Anreisetag in bar zu entrichten.

2. Termine/ Unterrichtszeiten

a) Beginn und Dauer der Kurse sind der aktuellen Kursbeschreibung zu entnehmen. Es gelten die in der Anmeldebestätigung genannten Termine.

b) DORIS LENZEN ist aus organisatorischen Gründen und Gründen des Tierschutzes

berechtigt, die Unterrichts- und Trainingsangebote täglich von 6.30 Uhr bis ca. 21.00

Uhr anzubieten.

3. Allgemeine Voraussetzungen der Teilnahme

a) Für die Teilnahme an Kursen gelten die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DORIS LENZEN festgelegten Grundvoraussetzungen. Sollte ein Teilnehmer erkennbar krank oder ansteckend erkrankt sein, so ist DORIS LENZEN berechtigt, ihn von dem Kursangebot auszuschließen. Dem Teilnehmer bleibt es vorbehalten zum Nachweis seiner Teilnahmefähigkeit eine ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als drei Tage sein darf, vorzulegen.

b) Minderjährige können nur mit Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten und nur dann an Kursen teilnehmen, wenn sichergestellt ist, dass die Erziehungsberechtigten ihre Aufsichtspflicht in gebotenem Umfang nachkommen oder mit der Anmeldung eine schriftliche Erklärung zur Freistellung von DORIS LENZEN von der Aufsichtspflicht vorlegen. Die Anmeldung ist von allen Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Etwaige erforderliche medizinische Maßnahmen können, wenn eine rechtzeitige Zustimmung der Erziehungsberechtigten nicht eingeholt werden kann, nach pflichtgemäßem Ermessen angeordnet werden. Im Krankheitsfall werden minderjährige Kursteilnehmer in ärztliche Verantwortung gegeben und die Erziehungsberechtigten unverzüglich benachrichtigt. Sollte eine Krankheit oder eine ansteckende Krankheit bei Minderjährigen vorliegen, verpflichten sich die Erziehungsberechtigten, diesen innerhalb von 24 Stunden abzuholen.

c) Kursteilnehmer haben sich im Rahmen der Ausbildung auch an der Stallarbeit zu beteiligen und auch während des Kurses die Halle mit abzuäppeln.

4. Voraussetzungen der Teilnahme

a) Für bestimmte Kursangebote gelten Teilnahmevoraussetzungen, die von DORIS LENZEN vorher festgelegt sind. Der Teilnehmer hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass diese Voraussetzungen rechtzeitig erfüllt sind.

b) Bei Kursen ist eine laut Leistungsprüfungsordnung (LPO) vorgeschriebene Sicherheits-Reitkleidung zu tragen.

d) Über die Kursleistungen entscheiden allein die Teilnehmer. DORIS LENZEN übernimmt gegenüber den Teilnehmern keine Verantwortung für das Erreichen der Kursziele.

5. Rückerstattung der Kursgebühren in besonderen Fällen

a) Eine Abmeldung kann per eingeschriebenen Brief oder persönlich während der Geschäftszeiten vorgenommen werden. Sie bedarf in jeden Fall der Schriftform. Ein Teilnehmer ist jederzeit berechtigt seine Kursteilnahme zu beenden. In diesem Fall fällt die volle Kursgebühr an, es sei denn der Teilnehmer war nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Über Ausnahmen entscheidet DORIS LENZEN.

b) Erfolgt die Abmeldung rechtzeitig, d.h. bis spätestens 6 Wochen vor Beginn des Kurses, so ist DORIS LENZEN berechtigt bis zu 50% als Bearbeitungs- und Freihaltegebühr zu berechnen, es sei denn der Teilnehmer war nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

c) Dem Teilnehmer bleibt bis zu Beginn eines Kurses freigestellt, einen Ersatzteilnehmer für seinen Kursplatz zu benennen, wenn dieser die Kursvoraussetzungen erfüllt. Nach schriftlicher Anmeldung des Ersatzteilnehmers wird DORIS LENZEN die bereits geleistete Anzahlung dem Ersatzteilnehmer gutschreiben.

d) Erfolgt die Abmeldung zwischen der 6. und 2. Woche vor Kursbeginn, ohne dass ein Ersatzteilnehmer benannt wird, so ist DORIS LENZEN berechtigt bis zu 50% der Kurskosten als Bearbeitungs- und Freihaltegebühr unter Anrechnung der Anzahlung zu berechnen, es sei denn der Teilnehmer war nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass DORIS LENZEN den Kursplatz bis zur Kündigung für den Teilnehmer freihält und in der Regel nicht kurzfristig vergeben kann. Im Falle einer späteren Abmeldung ist die volle Kursgebühr zu entrichten.

e) DORIS LENZEN bleibt es in den vorgenannten Fällen unbenommen, einen höheren Schadensersatz im Einzelfall nachzuweisen.

f) Sollte aus anderem, von DORIS LENZEN nicht zu vertretenden Grund ein Ausbildungsangebot (Kurs/Seminar) ausfallen, ist DORIS LENZEN berechtigt, die angebotene Leistung zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen bzw. den angemeldeten Teilnehmern Alternativtermine innerhalb eines halben Jahres nach dem ausgefallenen Termin zu benennen. Ist ein Teilnehmer eine Teilnahme an diesem Termin nicht zumutbar, ist er berechtigt seine Kursteilnahme unter Rückzahlung seiner bereits geleisteten Zahlung zu beenden, es sei denn DORIS LENZEN, oder ihre Erfüllungsgehilfen haben die Gründe, die zur Verlegung geführt haben, nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Darüber hinaus können keine Ansprüche geltend gemacht werden.

6. Mitbringen eigener Pferde

Das Mitbringen eigener Pferde ist erlaubt und wird im Sinne der Förderung des Kursteilnehmers begrüßt. Für die Unterbringung fallen gesonderte Gebühren an. Es gelten die Vertragsbedingungen für Pensionspferde/ Beritt.

7. Sonstige Bestimmungen

a) Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, wenn sie vor oder bei Abschluss des Vertrages getroffen wurden.

b) DORIS LENZEN behält sich vor, diese Vertragsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Änderungen der Vertragsbedingungen werden bekannt gegeben. Widerspruch gegen die Änderungen müssen innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe erfolgen. Erfolgt innerhalb der Frist kein Widerspruch gelten die Vertragsbedingungen als angenommen.

c) Sollten einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder Vertragslücken bestehen, so werden die Parteien eine ergänzende Vereinbarung aushandeln, die den Sinn des Gewollten möglichst nahe kommt.

d) Gegenüber Kaufleuten gilt als Erfüllungsort Kaarst, als Gerichtsstand Kaarst als vereinbart. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Nichtkaufleuten gelten insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.

II. Besondere Vertragsbedingungen von DORIS LENZEN

für Vermittlung/Verkauf von Pferden

Haftungsausschluss

DORIS LENZEN bietet auf ihrer Homepage lediglich die Möglichkeit, Pferde anzubieten und gibt daher keinerlei Garantie auf die Richtigkeit der Angaben. Alle Verhandlungen werden von Käufer und Verkäufer durchgeführt, DORIS LENZEN hat darauf keinerlei Einfluss.

III. Besondere Vertragsbedingungen von DORIS LENZEN

für Reisen

DORIS LENZEN bietet auf ihrer Homepage lediglich die Möglichkeit durch verschiedene Reiseausschreibungen gemeinschaftliche Reiterreisen zu organisieren gegen eine Organisationsgebühr.

a) Die verbindliche Buchung nimmt der Kunde selbst mit den Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen, örtliche Reitställe und Reitunternehmen) vor.

b) Doris Lenzen ist nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von DORIS LENZEN hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen

c) Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen seiner Buchung (Reiseanmeldung) vollständige und wahrheitsgemäße Angaben über alle angefragten und für die Durchführung eines Reiturlaubs maßgeblichen Umstände zu machen, insbesondere zu Reitqualifikation und Gewicht.

d) Falsche oder unvollständige Angaben durch den Kunden, sowie nachhaltiges Stören durch den Kunden trotz Abmahnung durch DORIS LENZEN können zur Kündigung führen.

IV. Besondere Vertragsbedingungen von DORIS LENZEN

für Tierpflege

1. Vertragsdauer:

DORIS LENZEN übernimmt nach Absprache und schriftlicher Festlegung mit dem/der Tierhalter/in, die im Vertrag festgelegten Dienstleistungen. Die Vertragsdauer ist auf den dort angegebenen Zeitraum befristet. Bei Dauerverträgen beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen zum nächsten 1. des Folgemonats

2. Umfang der Betreuung und Extraleistungen:

Der Umfang der Betreuung und die ggf. anfallenden Extraleistungen werden im Vorfeld festgelegt und im Tierpflegevertrag schriftlich festgehalten.

3. Leistungserbringung:

Details, Konditionen, Zeiten und Kosten werden im Tierpflegevertrag festgelegt.

4. Arbeitsmittel:

Falls im Vertrag nicht anders festgelegt, muss der Tierhalter Futter, Medikamente, Pflegeutensilien, Halsband, Leine, usw. zur Verfügung stellen. Eventuell anfallende Kosten (z.B. für Futtermittel, eventuell anfallende Tierarztkosten) werden dem Tierhalter in Rechnung gestellt.

5.Gesundheit / Impfung / Haftpflichtversicherung bei Pferden/Hunden etc.:

Der Tierhalter versichert mit Vertragsabschluss, dass für jedes Pferd/Hund etc., eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Der Tierhalter versichert mit Vertragsabschluss, dass jedes Tier, das von DORIS LENZEN betreut wird, gesund ist. Sollte dieses nicht der Fall sein, ist die Krankheit ebenso wie die Behandlung im Tierpflegevertrag schriftlich festzuhalten. Ist eine, bei dem jeweiligen Tier, ansteckende Krankheit vorhanden, muss schriftlich festgelegt werden, wie mit dem Tier umzugehen ist, um weitere Ansteckungen bei Tier und Mensch zu vermeiden. Des weiteren versichert der Tierhalter, dass jedes Tier, soweit notwendig ist, eine gültige Impfung und Entwurmung besitzt (anderenfalls kann das Tier leider nicht betreut werden). Alle verfügbaren Unterlagen werden vom Tierhalter vor der Betreuung durch DORIS LENZEN im Original oder als Kopie übergeben.

6. Angabepflicht:

Der Tierhalter versichert, dass es mit dem/den zu betreuenden Tier/en bisher zu keinerlei Vorfällen gekommen ist, welche einer Ordnungsbehörde zur Anzeige gebracht werden mussten. Insbesondere für Pferde und Hunde muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen. Der Tierhalter informiert DORIS LENZEN darüber hinaus wahrheitsgemäß über eventuelle Verhaltensauffälligkeiten und / oder Krankheiten des Tieres / der Tiere. Der Tierhalter haftet für alle durch seine Tiere verursachten Schäden in vollem Umfang.

7. Gesundheit / Tierarzt:

DORIS LENZEN übernimmt keine Garantie für die Gesundheit der Tiere. Sollte im Betreuungszeitraum ein Tier erkranken oder sich verletzen, werden Sie und Ihre Vertrauensperson sofort informiert und der vom Tierhalter im Vertrag genannte Tierarzt eingeschaltet. Sollte dieser nicht erreichbar sein, behält sich DORIS LENZEN vor, einen anderen Tierarzt oder eine Tierklinik aufzusuchen. Die hierbei anfallenden Kosten werden ausschließlich vom Tierhalter übernommen.

8. Todesfall:

DORIS LENZEN übernimmt keine Haftung für das Versterben eines Tieres in ihrer Obhut. Sollte ein Tier eingeschläfert werden müssen (nur wenn von mindestens einem Tierarzt empfohlen), werden Sie und Ihre Vertrauensperson sofort informiert, damit Sie ggf. noch einmal Abschied nehmen können und selbst die Entscheidung treffen können, das Tier einschläfern zu lassen. Die Tierarztkosten die Anfallen werden vom Tierhalter übernommen.

9. Ausführ-Service:

DORIS LENZEN führt Hunde grundsätzlich an der Leine aus. Wünscht der Tierhalter, dass der Hund von der Leine gelassen wird, ist sich der Tierhalter den damit verbundenen Risiken bewusst. Im Schadensfall kann der Tierhalter gegenüber DORIS LENZEN keinerlei Ansprüche geltend machen.

10. Sorgfaltspflicht beider Parteien:

DORIS LENZEN führt die Betreuung jedes Tieres gewissenhaft und nach bestem Wissen und Können durch. Um dieses zu ermöglichen ist der Tierhalter verpflichtet, alle (ggf. auch hier oder im Tierpflegevertrag nicht aufgeführten) notwendigen Informationen zu dem jeweiligen Tier zur Verfügung zu stellen.

11. Betreuungszeiten / Termineinhaltung:

Kehrt der Tierhalter nicht zum angegebenen Zeitpunkt aus dem Urlaub zurück und verlängert den Vertrag nicht, so wird das oben genannte Tier bis zu einer Dauer von 5 Tagen gegen Entgeld durch DORIS LENZEN weiterhin gepflegt und betreut. Danach ist DORIS LENZEN dazu berechtigt, das Tier und den ggf. übergebenen Schlüssel oder anderen Gegenstände an die oben genannte Vertrauensperson zu übergeben. Falls diese nicht zu erreichen ist oder das Tier nicht übernehmen kann, wird dieses dem nächstgelegenen Tierheim übergeben.

12.Rechnungszahlung:

Bei einer Urlaubsbetreuung durch DORIS LENZEN werden 50% der Gesamtkosten im Voraus an DORIS LENZEN gezahlt, der Restbetrag muss nach der Betreuung auf das auf der Rechnung angegebene Konto innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt überwiesen werden.

Beim Ausführ-Service erhalten Sie zum Ende des Monats oder der Betreuung eine Rechnung, welche innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt beglichen werden muss.

13. Stornogebühren:

Absagen bis 28 Tage vor Betreuungsbeginn = 25% des Gesamtpreises

Absage bis 14 Tage vor Betreuungsbeginn = 50% des Gesamtpreises

Absage bis 24 Stunden vor Betreuungsbeginn oder Nichtantritt = 100% des Gesamtpreises

Diese Gebühren fallen an, da ich in dieser Zeit keine weiteren Aufträge entgegennehmen kann.

Ausnahmeregelung:

Ausführ-Service Termine können im Bedarfsfall nach Absprache mit DORIS LENZEN auch kurzfristig verschoben werden. Jedoch sollte mindestens 24 Stunden vorher Bescheid gegeben werden.

14.Während der Betreuungszeit (§833, BGB):

Während dieser Zeit bleibt der Besitzer Tierhalter und übernimmt somit die Verantwortung für das Tier. Die Haftung von DORIS LENZEN wird ausdrücklich auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt.

DORIS LENZEN verpflichtet sich, das Tier Art- und Verhaltensgerecht zu betreuen und zu halten und das Tierschutzgesetz und dessen Nebenbestimmungen zu beachten.

15. Datenerfassung und Verschwiegenheit:

Mit der Aufnahme der im Vertrag angegebenen Personen- und sachbezogenen Daten in die Kundenkartei von DORIS LENZEN erklärt sich der Tierhalter einverstanden. Diese Daten werden für keine anderen Zwecke missbraucht und nicht an Dritte weitergegeben.

DORIS LENZEN bekannt gewordene Informationen und Angelegenheiten des Auftraggebers werden auch nach Vertragsbeendigung nicht weiter gegeben. Zur Pflege des Tieres notwendige Dinge (z.B. Haustürschlüssel, Impfpass usw.), werden nach Beendigung des Vertragsverhältnis unverzüglich an den Besitzer zurückgegeben.

Doris Lenzen

Issum, den November 2017

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Adresse

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Issumer Str. 30
47661 Issum

Email: info@doris-lenzen.de
Phone: +49 (0) 173-8295606
WhatsApp: +49 173 8295606 





 

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